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Vorweg Anmerkungen zu: Antike Kachelöfen und Feinstaub

Am 22. März 2010 ist die neue Bundes­Immissions­Schutz­Verordnung in Kraft getreten, die Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Staub und Wirkungsgrad festlegt, in zwei Stufen: ab sofort und (verschärft) ab dem 1. 1. 2015. Im Folgenden die wichtigsten uns betreffenden Details. (Zum besseren Verständnis: Ein Grundofen ist ein ortsfest errichteter Ofen, bei dem die Wärme des Feuers gespeichert wird, um anschließend über einen längeren Zeitraum an die Umgebung abgestrahlt zu werden. Dies kann ein historischer oder ein neuer Kachelofen oder ein Lehmofen sein.)

Ofenheizung als Hauptheizung hat Bestandsschutz, wenn sie vor dem 22. 3. 2010 gebaut wurde und nicht gewerblich genutzt wird.

Alle Öfen, die nur zusätzliche Heizquelle sind, haben Bestandsschutz, wenn sie vor dem 1.1.1950 hergestellt oder errichtet worden sind. Das gilt quasi für alle unserer historischen Kachelöfen.

Öfen, die als Grundofen gebaut werden, und vor dem 31. 12. 2014 fertiggestellt werden, sind wegen ihrer vergleichsweise sauberen Verbrennung von der Meßpflicht ausgenommen, und sie haben über diesen Termin hinaus Bestandsschutz. Nach dem 31. 12.2014 fertiggestellte Grundöfen müssen dann Emmissionsgrenzwerte einhalten (und durch Messung nachweisen), oder es muß ein zugelassener Filter nachgeschaltet werden. Küchenherde, die neu errichtet werden, müssen bereits heute bestimmte Grenzwerte einhalten (und durch Messung nachweisen) oder einen Filter bekommen.

Alle Betreiber von Feuerstätten müssen sich bis 31.12. 2014 beraten lassen bezüglich sachgerechter Bedienung des Ofens und Lagerung des Brennstoffes, denn auch der beste Ofen nutzt (im Sinne der neuen BImSchV) wenig, wenn er falsch (oder mit falschem Brennmaterial) betrieben wird. Einmal mehr muß gesagt werden, daß ausschließlich unbehandeltes Holz gefeuert werden darf, das etwa armdick sein sollte und das zwei (besser noch drei) Jahre trocken gelagert worden ist.

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) als PDF auf dem Server des Deutschen Bundestages: http://dipbt.bundestag.de/[...]




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